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AGB

Geltungsbereich

Diese Bedingungen liegen den Offerten von Margherita (Schweiz) AG bei und sind auf der Internetseite www.margheritapremium.com jederzeit einsehbar. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Käufer, unabhängig davon, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wird (schriftlich, online, telefonisch, mündlich oder durch konkludentes Verhalten). Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (inklusive Beratungsleistungen) und zwar auch dann, wenn darauf bei weiteren Geschäftsbeziehungen nicht mehr ausdrücklich darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen werden nur verbindlich, soweit sie von Margherita (Schweiz) AG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Allgemeine Bestell- und Lieferbedingungen

1. Bestellungen / Mindestbestellwert

Bestellungen des Käufers (mit Angabe der Margherita (Schweiz) – Artikelnummer) können telefonisch oder schriftlich (per E-Mail an order@margheritapremium.com) erfolgen. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen sind nur mit Zustimmung der Margherita (Schweiz) AG zulässig.

Für die Re Pomodoro-Artikel gilt:
Unsere Produkte werden von Montag bis Freitag, in der Regel am Vormittag ausgeliefert. Bestellschluss ist spätestens 10.00 Uhr für den Folgetag. Für eine Lieferung am Montag ist der Bestellschluss am Freitag der Vorwoche bis 10.00 Uhr (Ausnahme Feiertag, dann jeweils am Tag vorher).
Für Feiertage wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten gelten separate Vorlaufzeiten. Diese sind im Einzelfall mit Margherita (Schweiz) AG abzuklären.

Ab 350 CHF Bestellwert liefern wir franko domizil. Für Bestellungen unter 350 CHF werden 50 CHF Lieferkosten verrechnet.
Eine EDI-Anbindung muss individuell von Seiten Margherita (Schweiz) AG auf Machbarkeit geprüft werden.

2. Preise
Die Preise werden anhand von Preislisten, Offerten etc. im Rahmen der Bestellungen oder separater Absprache zwischen den Parteien verbindlich geregelt.

3. Lieferbedingungen
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erfolgen die Lieferungen in ganzen sortenreinen Paletten oder in Mischpaletten ohne Zwischenpaletten. Pro Artikel werden i.d.R. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) -reine Lieferungen vorgenommen.

4. Liefertermine
Die Terminangaben in den Auftragsbestätigungen sind unverbindliche Richttermine.
Spezifische Zeitfenster für Anlieferung müssen individuell in Absprache mit Margherita (Schweiz) AG auf Machbarkeit geprüft werden (Vorlaufzeit mind. zwei Wochen). Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer weder zu einem Rücktritt von der
Bestellung noch zu einer Schadenersatzforderung.
Margherita (Schweiz) AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Margherita (Schweiz) AG kann im Falle höherer Gewalt für keinerlei Lieferausfälle oder sonstige Schäden verantwortlich gemacht werden.

Qualitätsmanagement

5. Lagerung
Für die Qualität und die Haltbarkeit unserer Erzeugnisse garantieren wir ausschliesslich unter den folgenden Bedingungen:

a) Unsere Produkte müssen sofort nach Empfang kontrolliert und tiefgekühlt (-18 °C oder kälter) gelagert werden.
b) Tiefkühlprodukte sind sachgemäss zu behandeln und bei einer ununterbrochenen Temperatur von mindestens -18 °C zu lagern.
c) Haltbarkeitsvorschriften (Auszeichnungsetiketten) für die Produkte müssen eingehalten werden.

Waren mit verfallenem Endverbrauchsdatum oder solche, die vom Empfänger nicht sachgemäss behandelt wurden, werden weder ersetzt noch gutgeschrieben. Wir leisten nur für begründete Beanstandungen Ersatz.

6. Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt sofort auf Mängel zu prüfen und der Margherita (Schweiz) AG unverzüglich Meldung von allfälligen Mängeln zu machen.
Allfällige Beanstandungen sind uns mit Angabe der entsprechenden Lot-Nummer (Produktions-Code) und dem Haltbarkeitsdatum sofort mitzuteilen (wenn möglich inkl. Bildmaterial), jedoch spätestens innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware.
Produkte, die unsachgemäss behandelt werden, können nicht ausgetauscht oder vergütet werden.

Zahlungen

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Käufers hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung (Verfalltag) zu erfolgen, d.h. 30 Tage netto, zzgl. MwSt., ohne Skonto.
Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann Margherita (Schweiz) AG vom Käufer ohne vorgängige Mahnung Verzugszinsen von 5% p.a. gemäss Art. 104 des schweizerischen Obligationenrechts erheben und eine Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann eine weitere Belieferung ohne Vorauszahlung abgelehnt werden. Alternativ steht es Margherita (Schweiz) AG zu, vom Vertrag oder von weiteren Belieferungen/Kontrakten zurückzutreten.
Margherita (Schweiz) AG kann die Zahlungsbedingungen jederzeit anpassen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist das Gericht am Sitz der Margherita (Schweiz) AG.
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Überein-kommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

9. Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht vollstreckbar sein sollte bzw. sollten, berührt dies – unter Vorbehalt anders-lautender, zwingender gesetzlicher Bestimmungen – die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In einem solchen Fall werden sich die Parteien auf eine rechtsgültige oder vollstreckbare Bestimmung einigen, die wirtschaftlich der ungültigen oder nicht vollstreckbaren Bestimmung möglichst nahe kommt, und werden die ungültige oder nicht vollstreckbare Bestimmung dadurch ersetzen.